o Urteil (Kündigungsrecht bei defektem Handy)

Dieses Urteil ist eine kleine Sensation: Wer ein kaputtes Handy besitzt,
darf seinen Vertrag fristlos kündigen. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf
jetzt entschieden (Az.: 34 C 3564/00). Im konkreten Fall hatte ein Kunde,
dessen Nokia-Handy laut Hersteller nicht mehr zu reparieren war, sowohl
seinen Kaufvertrags rückgängig gemacht als auch seinen Kartenvertrag
fristlos gekündigt. Der Mobilfunk-Anbieter D2-Vodafone akzeptierte,
zahlte den Kaufpreis für das Telefon zurück, wollte aber die monatliche
Grundgebühr weiter kassieren. Das befanden die Düsseldorfer Richter nicht
als rechtens. Begründung: Der Kunde finanziere durch die monatliche
Grundgebühr auch den günstigen (weil subventionierten) Kaufpreis des
Handys. Wenn das Telefon kaputt sei und werde bei Rückgabe nur der
subventionierte Kaufpreis erstattet, würde der Kunde mit seiner Monats-
gebühr weiter das Handy mitfinanzieren. Das müsse er nach der Kündigung
und der Rückgabe jedoch nicht tun. Rechtlich gesehen schließt man zwar
zwei verschiedene Verträge ab (Kaufvertrag über das Handy und
Laufzeitvertrag zum Telefonieren). Beide müssen nach Auffassung der
Richter jedoch als rechtliche Einheit betrachtet werden. Also werde bei
Kündigung des einen Vertrags auch der andere ungültig. (ur)
    Quelle: www.billiger-telefonieren.de